Beitragsordnung
Beitragsordnung des Kinder- und Jugendförderverein Markendorf e.V.
§ 1
Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen (§ 5 der Satzung) an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
§ 2
Die Höhe des Beitrages wird auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung beschlossen. Der festgesetzte Betrag tritt mit Vereinsgründung am 17.03.2023 in Kraft. Die Höhe des Beitrages ist so lange gültig, bis von der Mitgliederversammlung ein neuer Beitrag beschlossen wird.
§ 3
Die Beitragshöhe richtet sich nach dem Status des Mitgliedes von:
➢ Fördermitglieder = 40,00 € Jahresbeitrag
➢ Aktive Mitglieder = 60,00 € Jahresbeitrag
➢ Junge Mitglieder werden als „beitragsfrei“ eingestuft
Sobald ein „Junges Mitglied“ seine Volljährigkeit erreicht, beantragt es formlos bis zum 31.01. die
Aufnahme als „Fördermitglied“ oder den Austritt aus dem Verein. Andernfalls wird es automatisch zu einem „aktiven Mitglied“ und hat den Mitgliedsbeitrag im Folgejahr entsprechend zu entrichten.
§ 4
Die Beiträge sind bis zur Vorlage eines Finanzplanes des Vereins nur für verwaltungstechnische Aufgaben des Vereins zu verwenden.
§ 5
Überweisungen der Beitragszahlungen erfolgen jährlich im vorhin bis spätestens zum 31.03. des Jahres, für welches der Beitrag zu entrichten ist. Die Zahlung erfolgt auf ein Konto des Vereins, wobei der Eingang auf dem Vereinskonto als Zahlung gilt. SEPA-Lastschrifteinzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt durch Abbuchungsverfahren zum 30.04 jeden Jahres. Abbuchungen sind nur vom Girokonto möglich.
§ 6
Nennung des Beitragskonto: Kinder- und Jugendförderverein Markendorf e.V.
Bank: Sparkasse Oder-Spree
IBAN: DE24 1705 5050 1102 1400 54
§ 7
Der Vereinsaustritt ist nur entspr. § 2 der Satzung möglich.
§ 8
Die Mitglieder- und Beitragsverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert und geschützt